Dolmetscher- und Übersetzungsbüro Safta

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Dolmetschen für Justiz- und andere Behörden


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Individuelles Angebot nach Ihrem Bedarf unverbindlich anfordern:

Gerichtsdolmetschen 

Dolmetschen bei Justizbehörden, Notare, Rechtsanwälte, Polizei, Zoll

Behördendolmetschen: Dolmetschen bei Landes- und Bundesbehörden wie Jugendamt, Gesundheitsamt, Schulen, etc.

Dolmetschen im Gesundheitswesen / in Kliniken

Dolmetschen für / bei Geschäftsverhandlungen

 

Grundlagen für die Preiskalkulation:

 

Preise nach JVEG - Justitzvergütungs- und -entschädigungsgesetz

Bitte beachten Sie, dass auch die Wartezeiten und An- und Abreisekosten in Rechnung gestellt werden, zuzüglich MwSt.

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Dolmetschereinsätze:

Dolmetschen vor Ort, Telefondolmetschen und Videodolmetschen

Das Honorar für Dolmetschen beträgt für jede Stunde 65 Euro.

Mindestabrechnungsdauer pro Gesprächeinheit*: 30 Minuten.

Nach Wunschtermin / Vereinbarung, innerhalb Servicezeiten, montags - freitags, 08:00 bis 18:00 Uhr 

 

Vorteile: Serviceleistung übersichtlich im Dreißigminutentakt abgerechnet.

*Eine Gesprächseinheit bezeichnet die angefangene Gesprächsdauer von je max. 30 Minuten zur Abrechnung.

Preiskalkulation für Telefon - und Videodolmetschen